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Weil sie Gesetz ist. We hate to break it to you, aber seit 2025 ist es rechtlich erforderlich, dass dein digitales Angebot vollständig barrierefrei ist. Und auch, wenn das jetzt sehr kompliziert klingt: Muss es nicht sein. Willkommen zu einem Überblick zu Barrierefreiheit für Unternehmen.


Was ist Barrierefreiheit – und warum ist sie so wichtig?

Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen – gleichberechtigten Zugang zu Produkten, Dienstleistungen und Informationen haben. Durch Barrierefreiheit ist die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben einfacher möglich. Sie betrifft digitale Inhalte und Angebote genauso wie die physische Umgebung.

Was oft vergessen wird: Jeder Mensch profitiert von barrierefreien Angeboten – nicht nur Menschen mit Behinderungen. Ältere Menschen, Personen mit vorübergehenden Einschränkungen oder User:innen mit wenig technischer Erfahrung sind auf barrierefreie Angebote angewiesen.

Richtig angewandte Barrierefreiheit führt also dazu, dass mehr User:innen Zugang zu Angeboten und Produkten bekommen. Als Unternehmen bedeutet das im besten Fall auch mehr potenzielle Kundinnen und Kunden.

Was bedeutet das Barrierefreiheitsgesetz in Österreich?

Durch das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ist die digitale Barrierefreiheit in Österreich seit 28. Juni 2025 gesetzlich verpflichtend. Rechtliche Grundlage ist der European Accessibility Act (EAA) der EU. Ziel des Gesetztes ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen voll nutzbar sind.

Die digitale Barrierefreiheit betrifft folgende Bereiche:

  • Websites und mobile Anwendungen (Apps)
  • Online-Shops und Buchungsplattformen
  • E-Books und zugehörige Software
  • Bankomaten, Ticketautomaten und Selbstbedienungssysteme
  • Digitale Plattformen für Kundenkommunikation (z. B. Online-Banking oder Helpdesks)

Das Barrierefreiheitsgesetz gilt für alle Unternehmen, die solche digitalen Produkte oder Dienstleistungen anbieten – unabhängig von Branche oder Zielgruppe.

Seit wann gilt das Barrierefreiheitsgesetz?

Das Barrierefreiheitsgesetz in Österreich ist seit 28. Juni 2025 gültig. Seit diesem Zeitpunkt müssen alle neu gestalteten oder grundlegend überarbeiteten digitalen Angebote die gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen.

Welche Übergangsfristen gibt es für das Barrierefreiheitsgesetz?

Für digitale Angebote, die vor dem 28. Juni 2025 in Betrieb genommen wurden, gibt es Übergangsfristen von bis zu 5 Jahren – also bis 2030. Wir empfehlen klar, die eigenen digitalen Angebote vor Ablauf der Übergangsfrist barrierefrei zu gestalten.

Gibt es eine Strafe bei fehlender Barrierefreiheit?

Ja, das Barrierefreiheitsgesetz sieht Sanktionen vor. Wird gegen die Vorgaben für Barrierefreiheit verstoßen, drohen Geldstrafen von bis zu 80.000 Euro.

Die Strafen hängen ab von Schwere und Wiederholung der Verstöße. Zuvor gibt es Verwarnungen, Verwaltungsstrafen oder Verfügungen durch die Verwaltungsstrafbehörde und das Sozialministeriumservice. Auch Verbände und Einzelpersonen können Mängel melden und einklagen.

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Gibt es Ausnahmen vom Barrierefreiheitsgesetz?

Eine wichtige Ausnahme betrifft Kleinunternehmen: Wer weniger als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt und einen Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro hat, kann von den Pflichten befreit sein. Es muss aber nachgewiesen werden, dass die Umsetzung eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde. Diese Ausnahme ist im Einzelfall zu prüfen.

Nachdem es nicht eindeutig ist, ob diese Ausnahmen in jedem Fall greifen, ist es dennoch empfehlenswert, die eigenen Angebote gleich barrierefrei zu machen. Warum das meist weniger aufwändig ist als eine nachträgliche Bearbeitung, findest du auf dieser Seite.

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