Hast du schon einmal von einem Unternehmen gehört, das freiwillig auf mögliche Kundinnen und Kunden verzichtet? Wir auch nicht. Genau deshalb ist digitale Barrierefreiheit Pflicht! Nicht nur, weil du damit das Barrierefreiheitsgesetz erfüllst. Sondern auch, weil du dein Angebot für mehr Menschen öffnest.
Was ist digitale Barrierefreiheit?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Apps, digitale Dokumente und Online-Dienste so gestaltet sind, dass sie von allen Userinnen und Usern genutzt werden können – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten.
Digitale Barrierefreiheit ist ein zentrales Qualitätsmerkmal zeitgemäßer Webentwicklung und aufgrund des Barrierefreiheitsgesetzes seit 28. Juni 2025 ein rechtlicher Standard.
Digitale Barrierefreiheit betrifft:
- Visuelle Zugänglichkeit (z. B. ausreichende Kontraste, Schriftgrößenanpassung)
- Tastaturbedienbarkeit (für Menschen, die keine Maus verwenden)
- Screenreader-Kompatibilität (digitale Sprachausgabe)
- Klar strukturierte Inhalte (übersichtliche Navigation, logische Gliederung)
- Vermeidung von Barrieren wie flackernde Elemente, unbeschriftete Buttons oder nicht zugängliche PDFs
Wie stellt man digitale Barrierefreiheit fest?
Die Barrierefreiheit digitaler Inhalte wird in der Regel durch ein Audit überprüft. Dabei werden Websites, digitale Anwendungen oder Dokumente systematisch analysiert – manuell oder mit Hilfe professioneller Testwerkzeuge. Bekannte Tools sind beispielsweise das WCAG-EM Report Tool oder CAAT.
Wir setzen unsere Audits für alle Websites und Online-Services gemäß der Richtlinien des BIK-BITV-Test um. Damit auditieren wir alle Websites gemäß der WCAG 2.2. Dabei arbeiten wir mit einem einheitlichen Audit-Protokoll sowie mit Checklisten und Testläufen mit Screenreadern und Tastaturnavigation. Ziel ist es, die Einhaltung der WCAG-Richtlinien zu überprüfen und Barrieren zu identifizieren.
Was sind die WCAG?
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind international anerkannte Richtlinien für digitale Barrierefreiheit. Sie wurden vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt und bilden die Grundlage für gesetzliche Standards in vielen Ländern – auch für das österreichische Barrierefreiheitsgesetz bzw. den European Accessibility Act.
Die WCAG basieren auf vier Prinzipien (POUR):
Digitale Inhalte sollen:
- Wahrnehmbar (Perceivable)
- Bedienbar (Operable)
- Verständlich (Understandable)
- Robust (Robust)
Aktuell gelten die Versionen WCAG 2.1 und 2.2, die Anforderungen an Layout, Code, Kontraste, Bedienbarkeit und Lesbarkeit präzise definieren.
Für Barrierefreiheits-Nerds: Was ist das W3C-Konsortium?
Das World Wide Web Consortium (W3C) ist ein internationales Gremium zur Standardisierung des Internets. Es wurde 1994 von Tim Berners-Lee, dem Erfinder des World Wide Web, gegründet und verfolgt das Ziel, das Web offen, nutzbar und für alle zugänglich zu gestalten.
Das W3C entwickelt zentrale Webstandards – darunter HTML, CSS und die WCAG. Es besteht aus mehr als 400 Mitgliedsorganisationen, darunter mehrere Unternehmen wie Apple, Google, Microsoft, Universitäten und auch Einzelpersonen. Es ist also keine geschlossene Institution, sondern ein offenes Netzwerk von Fachleuten, die die Weiterentwicklung des Internets aktiv gestalten.
Hotline
Wir helfen dir mit digitaler Barrierefreiheit.
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Wie ist das mit barrierefreien Websites und PDFs?
Am besten liest du dir unseren Deep Dive zu barrierefreien Websites durch oder die Seite zu barrierefreien PDFs. Kurz und knackig haben wir hier einen Überblick dazu.
Barrierefreie Websites zeichnen sich durch klare Struktur, zugängliche Navigation, semantisch korrektes HTML und adaptive Designs aus. Wichtig ist außerdem, dass alle interaktiven Elemente beschriftet sind und sich mit Tastatur und Screenreader bedienen lassen.
Eine barrierefreie Website ist nicht nur technisch, sondern auch inhaltlich und je nach Zielgruppe sprachlich zugänglich gestaltet. Texte sollten klar, verständlich und logisch aufgebaut sein – mit kurzen Sätzen, aktiver Sprache und klaren Aussagen. Fachbegriffe sollten erklärt, Fremdwörter vermieden und Informationen zielgerichtet und gut gegliedert vermittelt werden. Dazu schreiben wir auf dieser Seite mehr.
PDFs müssen barrierefrei aufbereitet sein – das bedeutet unter anderem:
- Getaggte Inhalte (Überschriften, Absätze, Listen)
- Lese-Reihenfolge hinterlegt
- Alt-Texte für Bilder
- Kontraststarke Farbgestaltung
Barrierefreie PDFs lassen sich z. B. mit Adobe Acrobat Pro oder mit Hilfe von PAC (PDF Accessibility Checker) überprüfen und optimieren. Auch hier gilt: Barrierefreiheit darf man nie als Zusatzfunktion verstehen. Sie ist immer grundlegender Bestandteil professioneller digitaler Kommunikation.


